TARJETA DE RESIDENCIA
 

Viele Deutsche, die eine Immobilie in Spanien besitzen oder vielleicht auch geschäftlich hier tätig sind, stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Residentenausweis zu beantragen. Diese Frage lässt sich – wie so oft – nicht pauschal beantworten.

 
Vorweg sei gesagt, das es aufgrund des königlichen Dekrets 178/2003 vom 14.02.2003 für EU-Bürger und für Staatsangehörige der Schweiz keine Verpflichtung zur Beantragung eines Residentenausweises mehr gibt. Ein Residenter in Spanien kann sich somit durch Vorlage seines Reisepasses sowie der spanischen Steuernummer (NIE) ausweisen.
 
Wenn Sie dennoch im Besitz einer Tarjeta de Residencia sein möchten, müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, Ihren Ausweis vorlegen und 3 Passfotos einreichen.
 

 Welche Vorteile geniessen Sie?

 
Als wesentlicher Punkt entfällt beim Inhaber eines Residentenausweises in Spanien beim Verkauf einer Immobilie die Verpflichtung des Käufers, 3 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis einzubehalten und an das spanische Finanzamt abzuführen. Dies alleine sollte Sie jedoch nicht dazu bewegen, Resident zu werden. Denn als in Spanien Ansässigermüssen Sie einen Veräußerungsgewinn in Ihrer Steuererklärung angeben und die entsprechenden Steuern zu zahlen.
Falls Sie in Spanien einen Kredit aufnehmen oder eine Gewerbeimmobilie anmieten wollen, wird von Ihnen oftmals immer noch eine tarjeta de residencia gefordert. Sie können natürlich immer versuchen, sich ersatzweise bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden und auf diesem Weg Ihr zu erreichen.
 

 Welche Pflichten erwachsen Ihnen?

Als erstes sei erwähnt, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Führerschein innerhalb von 6 Monaten bei der Verkehrsbehörde vorzulegen und umzuschreiben. Die Umschreibung erfolgt entweder durch einen Stempel im Führerschein, oder aber durch Ausstellung eines neuen.

In steuerrechtlicher Sicht gelten Sie ohnehin als resident und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten. Die Folge ist, daß Ihr gesamtes Einkommen dann grundsätzlich in Spanien versteuert  werden muß, wobei Sie dann aber auch das Recht auf umfangreichere steuerliche Abschreibungen genießen. Zwischen Deutschland und Spanien existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass in den meisten Steuerarten mehrfache steuerliche Belastungen vermieden werden können.
 
Wir empfehlen Ihnen, sich auch hier vor Beantragung einer tarjeta de residencia noch einmal fachkundig beraten zu lassen.
 
 

 

 

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